Hygienekonzept für „Music2unite“

Die Handreichung des Kulturamtes der Stadt Leipzig vom 15.05. 2020 ist die Basis des folgenden Hygienekonzeptes. Es wird in Kurzform in den Musikschulen / Kursräumen ausgehängt, wo die Kurse stattfinden. Es werden in den Musikschulen Anwesenheitslisten aller Personen geführt, die die Räume betreten, um die Kontaktverfolgung zu gewährleisten.

Verantwortlich für die Einhaltung der Corona-Schutzregeln sind während der Kurse die Dozent/innen, bzw. während der Pausen die betreuenden PraktikantInnen. Bei Kontrollen sind die Inhaber der Musikschulen, Ali Pirabi und Basel Alkatrib, Ansprechpartner für die Behörden.

Erforderliche Maßnahmen

1. Abstandsregeln

  • In allen Räumlichkeiten muss jederzeit ein Mindestabstand von 2 m zwischen allen Personen eingehalten werden. Auf besondere Vorsicht wird beim Singen geachtet. Wenn Blasinstrumente zum Einsatz kommen, wird auf die Einhaltung eines Mindestabstandes von 3m geachtet, es werden Tücher bereitgehalten, falls Speichelfluss entsteht, die anschließend sicher entsorgt werden.
  • Die Anzahl der Schüler/innen, die gleichzeitig unterrichtet werden können, bemisst sich nach der Quadratmeterzahl des Unterrichtsraumes. Der Kurs wird in festen Kleingruppen stattfinden, bzw. wird die Auswahl des Raumes an die Gruppengröße angepasst.
  • Für Angehörige der Schüler/innen ist das Warten in den Räumen der Musikschule / des Kursortes nicht möglich.
  • Die Benutzung der Küche ist nicht möglich.
  • Die Benutzung der Toiletten kann nur einzeln erfolgen. Durch eine von weitem sichtbare Beschilderung soll die Begegnung beim Verlassen / Betreten der Toilette vermieden werden. 

2. Unterrichtskoordination

Die Durchführung der Kurse wird von den Dozenten so koordiniert, dass sich nicht zu viele Schüler/innen gleichzeitig im Aufenthaltsbereich der Musikschulen / Kursräume befinden. Der Kursbeginn der einzelnen Gruppen erfolgt zeitlich versetzt. Der Unterricht und die Pausen werden nach Möglichkeit im Freien abgehalten. 

3. Händedesinfektion

  • Die Schülerinnen und Schüler werden aufgefordert, beim Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände 30 sec mit Seife zu waschen und zu desinfizieren.
  • Die Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert bei jedem Betreten und Verlassen des Gebäudes ihre Hände 30 sec mit Seife zu waschen zu desinfizieren.
  • Desinfektionsmittel befindet sich in einem Spender in der Toilette.

4. Masken

  • Die Schülerinnen und Schüler und Lehrerinnen und Lehrer werden aufgefordert, beim Betreten des Gebäudes und in allen allgemein zugänglichen Teilen des Gebäudes (Flur, Wartebereiche und Toiletten) Masken zu tragen.
  • Es genügen einfache Baumwollmasken bzw. Tücher.
  • In den Kursen dürfen die Masken während des Unterrichts abgelegt werden.

5. Benutzung der Instrumente

Die zeitgleiche gemeinsame Benutzung von Instrumenten ist für die Zeit der Pandemie ausgeschlossen. Beim Klavier werden die Tasten nach Benutzung desinfiziert. Die Unterrichtsmethodik und/oder Anzahl bereitgestellter Instrumente muss diesen Gegebenheiten angepasst werden.

Türklinken, Notenständer, Kleinpercussion und sonstige Instrumente sowie häufig benutzte Gegenstände werden durch die Dozenten nach jedem Kurs desinfiziert, hilfsweise ausschließlich von der Lehrkraft berührt.

6. Lüftung und Desinfektion der Unterrichtsräume

Nach jedem Kurs sorgen Dozent/innen und Praktikant/innen dafür, dass der jeweilige Unterrichtsraum ausgiebig gelüftet wird. Die Reinigung und Desinfektion des Sanitärbereiches ist im Vierseithof, Berliner Str. 77, Bestandteil des Mitvertrages und wird von der Vermieterin übernommen. Sollte der Kurs wieder in der Internationalen Musikschule stattfinden, wird diese Aufgabe von den Dozenten und Praktikanten übernommen.

7. Zutrittsverweigerung

Keinen Zutritt zu den Musikschulen haben Schüler/innen und Dozent/innen mit Krankheitssymptomen jeglicher Art.

8. Umgang mit Risikogruppen

10. Angebot alternativer Unterrichtsformen

  • Onlineunterricht kann alternativ angeboten werden.
  • Dozent/innen und Schüler/innen sind frei in ihrer Entscheidung auf diese Form des Unterrichts zuzugreifen, um räumliche Nähe zu vermeiden.

11. Im Verdachtsfall / bei positivem Testergebnis

Die Kursteilnehmer/innen bzw. deren Eltern, Praktikant/innen und Dozent/innen informieren sofort den Projektträger, wenn sie positiv auf SarsCov 2 getestet worden sind, bzw. der Verdacht besteht, dass sie daran erkrankt sind.

12. Belehrung

Alle Kursteilnehmer/innen bzw. deren Eltern, Praktikant/innen und Dozent/innen werden gebeten, dieses Konzept zu lesen und zu unterschreiben.