Förderungen 2023
Förderungen für das Jahr 2023
Um Projektträgern die Planung eines gemeinwesenorientierten Projektes in Bezug auf die Antragstellung zu erleichtern, haben wir nachfolgende Umfrage erstellt. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ausschreibungen/Förderungen auf Kommunal- und Landesebene haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt. Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick an Hilfsbedarfen in Bezug auf Vorhaben für das nächste Förderjahr zu gewinnen, um uns zu vernetzen und somit ressourcensparend Ihre Vorhaben zu unterstützen.
Umfrage
Ausschreibungen 2023
Kommunal
Referat für Migration und Integration
Institutioneller Förderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für Institutioneller Förderung zu beantragen.
Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.
Kommunal
Referat für Migration und Integration
Projektförderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für interkulturelle Projekte zu beantragen.
Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.
Kommunal
Referat für Migration und Integration
Verfügungsfonds
Antragsfrist: 24.06.2023
Für Veranstaltungen im Rahmen der
- Internationalen Wochen gegen Rassismus Leipzig oder
- Interkulturellen Wochen Leipzig
Beegrenzter Verfügungsfonds von jeweils 3.000 €. Damit können Projekte bis maximal 500 € jeweils gefördert werden.
Kommunal
Kulturamt
Institutionelle Förderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.
Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Kommunal
Kulturamt
Projektförderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll.
Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Kommunal
Kulturamt
Kleinprojekteförderung
Antragsfrist: ganzjährig
Als Kleinprojekte gelten Vorhaben mit Gesamtaufwendungen von maximal 1.500 Euro. Ab sofort ist die Kleinprojektförderung beendet, da das Budget ausgeschöpft ist. Über eine erneute Ausschreibung informieren wir in unserem Newsletter, sobald diese erfolgt. Bitte melden Sie sich bei Interesse über kulturfoerderung@leipzig.de für die Newsletter an.
Kommunal
Kulturamt
Investiver Maßnahmen
Antragsfrist: 15.11.2022
Die Stadt Leipzig/ Kulturamt schreibt außerdem Fördermittel für investive Maßnahmen (bauliche Investitionen, Ausstattungen, Anschaffungen) aus. Dafür steht ein gesondertes Budget zur Verfügung. In der Regel wird ein Eigenanteil des Antragstellers in Höhe von 50 Prozent erwartet. Die Antragsfrist endet am 15.11. eines Jahres.
Kommunal (noch nicht beschlossen)
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention, Projektförderung
Antragsfrist: 13.02.2023
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie “Leipzig. Ort der Vielfalt” 2023 erfolgt die Projektförderung in drei Fonds.
Im Initiativfonds werden Projekte bis max. 7.500 Euro gefördert.
Die Antragstellung im Initiativfonds bis 7.500,00 Euro durch gemeinnützige Vereine und Institutionen kann für das neue Förderjahr erst ab 2023 erfolgen.
Die Beschlussfassung zu diesen Projekten erfolgt aller Voraussicht nach im März 2023 im Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie.
Kommunal (noch nicht beschlossen)
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention, Leitprojekte
Antragsfrist: 13.02.2023
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie “Leipzig. Ort der Vielfalt” 2023 erfolgt die Projektförderung in drei Fonds.
Im Initiativfonds werden sechs Leitprojekte mit einer Förderhöhe von bis zu 10.000 Euro ausgeschrieben.
Die Antragstellung im Initiativfonds bis 10.000,00 Euro durch gemeinnützige Vereine und Institutionen kann für das neue Förderjahr erst ab 2023 erfolgen.
Die Beschlussfassung zu diesen Projekten erfolgt aller Voraussicht nach im März 2023 im Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie.
Kommunal (noch nicht beschlossen)
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention
Strategische Projekt
Antragsfrist: 13.02.2023
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie “Leipzig. Ort der Vielfalt” 2023 erfolgt die Projektförderung in drei Fonds.
Im Initiativfonds werden Strategische Projekt bis max. 20.000 Euro gefördert.
Die Antragstellung im Initiativfonds bis 20.000,00 Euro durch gemeinnützige Vereine und Institutionen kann für das neue Förderjahr erst ab 2023 erfolgen.
Die Beschlussfassung zu diesen Projekten erfolgt aller Voraussicht nach im März 2023 im Begleitausschuss der Partnerschaft für Demokratie.
Kommunal (noch nicht beschlossen)
Fachstelle Extremismus und Gewaltprävention
Kleinprojekte
Antragsfrist: ganzjährig
Im Rahmen der Partnerschaft für Demokratie “Leipzig. Ort der Vielfalt” 2023 erfolgt die Projektförderung für Kleinprojekte bis 700 €. Anträge können ganzjährig bis zur Ausschöpfung der Mittel an
den Aktionsfonds gerichtet werden. Die Projektförderung orientiert sich an den
Handlungszielen der Partnerschaft für Demokratie.
Kommunal
Sozialamt
(SächsKomPauschVO)
Projektförderung für:
a) Kommunal Integrationskoordinatoren
b) Koordinationskraft für Integration
c) Ehrenamtliche Sprachkurse
c) Ehrenamtliche Sprachmittlung
c) Interkulturelle Begegnungen und Kulturmittlung
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 AsylbLG
Antragsfrist: 30.09.2022
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen der kommunalen Integrationsarbeit und die Stärkung
des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke.
Landesebene
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Integrative Maßnahmen – Teil 1
Zweck der Förderung ist es, die Integration und gleichberechtigte Partizipation von Personen mit Migrationshintergrund in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens zu verbessern, “Hilfe zur Selbsthilfe” zu geben und den gesellschaftlichen Zusammenhalt zwischen Personen mit und ohne Migrationshintergrund in der sächsischen Gesellschaft zu stärken. Ziel ist zudem die interkulturelle Öffnung in Organisationen sowie den Abbau von Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit zu fördern.
Frist/Dauer
Der Antrag ist zusammen mit der Stellungnahme des Landkreises/der Kreisfreien Stadt bis spätestens 31. Juli des laufenden Jahres für das Folgejahr einzureichen.
Zum Stichtag 31. Januar dürfen nur Anträge für Maßnahmen gestellt werden, die ab dem 1. Mai des laufenden Jahres oder später beginnen und die eine maximale Projektlaufzeit bis zum 31. Dezember des laufenden Jahres haben. Die Antragstellung von mehr- und überjährigen Projekten ist zum Antragsstichtag 31. Januar ausgeschlossen.
Bei Anträgen, die für Leipzig relevant sind, ist eine Stellungnahme des Referats für Migration und Integration notwendig. Das Referat stimmt sich dazu mit den relevanten Fachämtern ab (zum Beispiel Sozialamt, Kulturamt, Amt für Jugend und Familie).
Landesebene
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Weltoffenes Sachsen für Demokratie und Toleranz (WOS)
Sachsen ist ein modernes und weltoffenes Bundesland. Internationalität und Zuwanderung bereichern unsere Heimat. Doch der Kampf gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus ist auch im Freistaat eine große Herausforderung für Gesellschaft und Politik.
Mit dem Förderprogramm „Weltoffenes Sachsen“ wird das Engagement von Schulen, Vereinen, Universitäten, Gemeinden mit ihren Unternehmen, Religionsgemeinschaften und freien Trägern, die im Freistaat die demokratische Kultur und Grundordnung stärken und die dabei helfen Phänomene gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit abzubauen, unterstützt.
Frist/Dauer
Der Antrag ist bei der SAB wie folgt einzureichen:
A) Landesweite Fachnetzwerke und
B) Regionale Netzwerke
- bis 30. Juni des laufenden Jahres für das Folgejahr
C) Projekte zur Demokratieförderung
- bis 30. September des laufenden Jahres für das Folgejahr
D) Kleinprojekte
- Fortlaufende Antragstellung, aber frühestens mit Beginn des Jahres in dem das Projekt starten soll
- mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
E) Bildungsfahrten
- mindestens 4 Wochen vor Beginn des Projektes
F) Projekte von besonderem demokratiepolitischen Interesse
- Erst nach Erlass einer entsprechenden Förderbekanntmachung des zuständigen Staatsministeriums