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Abgabefristen Kommunale Förderungen für das Jahr 2023
(30 September, 2022) Ganztägig
Förderungen für das Jahr 2023
Um Projektträgern die Planung eines gemeinwesenorientierten Projektes in Bezug auf die Antragstellung zu erleichtern, haben wir nachfolgende Umfrage erstellt. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ausschreibungen/Förderungen auf Kommunalebene mit Abgabefrist am 30.09.2022 haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt. Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick an Hilfsbedarfen in Bezug auf Vorhaben für das nächste Förderjahr zu gewinnen, um uns zu vernetzen und somit ressourcensparend Ihre Vorhaben zu unterstützen.
Ein Gesamtüberklick über alle Ausschreibungen für das Jahr 2023 finden Sie hier:
Umfrage
Ausschreibungen 2023 mit Abgabefrist am 30.09.2022
Kommunal
Referat für Migration und Integration
Institutioneller Förderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für Institutioneller Förderung zu beantragen.
Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.
Kommunal
Referat für Migration und Integration
Projektförderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für interkulturelle Projekte zu beantragen.
Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.
Kommunal
Kulturamt
Institutionelle Förderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.
Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält.
Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Kommunal
Kulturamt
Projektförderung
Antragsfrist: 30.09.2022
Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll.
Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.
Kommunal
Sozialamt
(SächsKomPauschVO)
Projektförderung für:
a) Kommunal Integrationskoordinatoren
b) Koordinationskraft für Integration
c) Ehrenamtliche Sprachkurse
c) Ehrenamtliche Sprachmittlung
c) Interkulturelle Begegnungen und Kulturmittlung
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 AsylbLG
Antragsfrist: 30.09.2022
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen der kommunalen Integrationsarbeit und die Stärkung
des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen
Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke.