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Abgabefristen Kommunale Förderungen für das Jahr 2023

(30 September, 2022) Ganztägig

Förderungen für das Jahr 2023

Um Projektträgern die Planung eines gemeinwesenorientierten Projektes in Bezug auf die Antragstellung zu erleichtern, haben wir nachfolgende Umfrage erstellt. Detaillierte Informationen zu den jeweiligen Ausschreibungen/Förderungen auf Kommunalebene mit Abgabefrist am 30.09.2022 haben wir weiter unten für Sie zusammengestellt. Ziel der Umfrage ist es, einen Überblick an Hilfsbedarfen in Bezug auf Vorhaben für das nächste Förderjahr zu gewinnen, um uns zu vernetzen und somit ressourcensparend Ihre Vorhaben zu unterstützen.

Ein Gesamtüberklick über alle Ausschreibungen für das Jahr 2023 finden Sie hier:

Umfrage

MOs Vorhaben Umfrage für das Jahr 2023
Ansprechpartner:in
Ansprechpartner:in
Vorname
Nachname
1. Welche Ausschreibungen werden Sie für 2023 in Anspruch nehmen?
2. Wobei werden werden Sie bei der Antragstellung Hilfe brauchen?


Ausschreibungen 2023 mit Abgabefrist am 30.09.2022

Kommunal

Referat für Migration und Integration

Institutioneller Förderung

Antragsfrist: 30.09.2022

Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für Institutioneller Förderung zu beantragen.

Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.

Details und Antragsformularen ansehen…

Leitfaden Antragstellung

Kommunal

Referat für Migration und Integration

Projektförderung

Antragsfrist: 30.09.2022

Leipziger Vereine und Einrichtungen haben die Möglichkeit, beim Referat für Migration und Integration der Stadt Leipzig eine Förderung für interkulturelle Projekte zu beantragen.

Jeweils der 30. September ist Abgabetermin für Anträge zu Projekten des darauffolgenden Jahres.

Details und Antragsformularen ansehen…

Leitfaden Antragstellung

Kommunal

Kulturamt

Institutionelle Förderung

Antragsfrist: 30.09.2022

Das Kulturamt Leipzig vergibt Zuschüsse als Projektförderung oder institutionelle Förderung in den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Darstellende Kunst, Literatur, Soziokultur, Stadtteilkultur, Kulturelle Bildung, Stadtgeschichte und für interdisziplinäre Vorhaben.

Institutionelle Förderung setzt voraus, dass der Träger ein ganzjähriges oder regelmäßig wiederkehrendes Kulturangebot (kulturelle Einrichtung, Festival und ähnliches) mit besonderer Bedeutung für die Kulturlandschaft Leipzigs vorhält. 

Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.

Details und Antragsformularen ansehen…

Kommunal

Kulturamt

Projektförderung

Antragsfrist: 30.09.2022

Die Projektförderung gilt in der Regel einem zeitlich begrenzten Vorhaben (zum Beispiel Theateraufführung, Konzert, Ausstellung), das öffentlichkeitswirksam werden soll.

Anträge auf Förderung im Jahr 2023 müssen bis zum 30.09.2022 schriftlich beim Kulturamt eingereicht werden. Mit dem ersten Antragsverfahren wird der größte Teil der Fördergelder ausgereicht. Deshalb sollten große, komplexe und über einen längeren Zeitraum angelegte Projekte zu Ende September 2022 beantragt werden. Das zweite Antragsverfahren mit Frist zum 31.03.2023 versteht sich als Ergänzung. Hierfür stehen deutlich weniger Fördermittel zur Verfügung.

Details und Antragsformularen ansehen…

Kommunal

Sozialamt

(SächsKomPauschVO)

Projektförderung für:
a) Kommunal Integrationskoordinatoren
b) Koordinationskraft für Integration
c) Ehrenamtliche Sprachkurse
c) Ehrenamtliche Sprachmittlung
c) Interkulturelle Begegnungen und Kulturmittlung
d) Arbeitsgelegenheiten nach § 5 Abs. 1 AsylbLG


Antragsfrist: 30.09.2022

Gefördert werden Projekte und Maßnahmen der kommunalen Integrationsarbeit und die Stärkung

des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Grundlage ist die Verordnung des Sächsischen

Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz über die Gewährung einer Pauschale für soziale Zwecke.

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